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From: de.soc.drogen (Bernie)

Berliner Morgenpost 1998
Donnerstag, 3. September 1998
 

Opiate werden wie Drogen behandelt

Die Verordnung von Opiaten wie etwa Morphin, regelt in Deutschland das Betäubungsmittelrecht. Was sicher auch zum Schutz vor Mißbrauch gedacht ist, erweist sich in der Praxis immer noch als "bürokratischer Stolperstein". Viele Ärzte scheuen die, im Gegensatz zu anderen Rezepten, aufwendige Verordnung von Opiaten.

Sie müssen die speziellen Betäubungsmittelrezepte (BtM-Rezepte), die mit Registriernummern versehen sind, beim Bundesinstitut für Arzneimittelprodukte in Berlin anfordern. "Nur 16 Prozent der Hausärzte verfügen über diese speziellen Rezepte, der Rest fordert sie erst gar nicht an", so Prof. Michael Zenz, Facharzt für Anästhesie an der
Bochumer Uniklinik. Kopien der Rezepte müssen drei Jahre aufbewahrt werden.

Ein Verstoß gegen die gesetzlichen Vorschriften wird mit Geldstrafen bis zu 50 000 Mark belegt. Seit Februar dieses Jahres ist das Betäubungsmittelrecht gelockert worden. BtM-Rezepte dürfen jetzt auch maschinell ausgestellt werden und eine Überschreitung der verordneten Höchstmenge an Morphin wird nicht mehr automatisch der Landesbehörde gemeldet. Notfalls dürfen normale, mit "Notfall-Verschreibung" gekennzeichnete Rezeptformulare benutzt werden, das BtM-Rezept muß dann nachgereicht werden.

Die Lockerung der gesetzlichen Vorgaben ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung. Doch noch immer werden in Deutschland weniger als zehn Prozent der Krebspatienten im Spätstadium ausreichend mit Opiaten versorgt. In Ländern wie England oder Dänemark wird bis zu zehnmal soviel Morphin verschrieben, wie in Deutschland.

sta


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