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## Ursprung : /FIDO/CANNABIS.GER
## Ersteller: Hans Angstmann@2:244/1429
## Weitergeleitet an: All 

Inhalt

  1. Inhalt
  2. Vorwort
  3. Ausführungen
    1. Wirkungsweisen des Alkohol
    2. Wirkungsweise der Cannabisprodukte
      1. Allgemeine Wirkungen
      2. Körperliche und psychische Auswirkungen
      3. Gesellschaftliche Auswirkungen
    3. Zusammenfassung

Das Gutachten wurde von zwei unabhängigen Experten erstellt und legt sehr ausführlich dar, dass das Gefahrenpotential von THC-haltigen Cannabisprodukten im Vergleich zur Volksdroge Alkohol als minder einzustufen ist.



 
   Jz.
   -  713 Js 16817/90 StA Lübeck -

   -  2 Ns (Kl. 167/90) -

Alkohol und Nikotin sind sowohl für den Einzelnen  als auch gesamtgesellschaftlich evident gefährlicher als Cannabisprodukte. Aus Gründen der Vereinfachung beziehen sich die nachfolgenden Ausführungen nur auf das Verhältnis des Genusses von Alkohol und Cannabisprodukten. Sie gelten aber auch entsprechend für das Verhältnis von         Cannabisprodukten zum Nikotin.

  1. Diese Auffassung der Kammer beruht auf den überzeugenden Darlegungen der Sachverständigen deren Meinungen sich die Kammer angeschlossen hat. Die Kammer   hat die Sachverständigen Herrn Dr. Barchewitz und Herrn Prof. Dr. Dominiak gehört. Herr Dr. Barchewitz ist Facharzt für Psychiatrie und seit 15 Jahren im Therapiebereich tätig. Zwei Drittel seiner fachlichen Tätigkeit hat er in Suchtkliniken zugebracht. Er hat auch fünf Jahre im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie gearbeitet. Seit 1986 ist er Leiter der Fachklinik für Suchtkrankheiten (Holstein-Klinik in Lübeck). Dort befinden sich überwiegend alkohol- und medikamentenabhängige aber auch anderweit drogensüchtige Personen. Herr Dr. Barchewitz verfügt auch über erhebliche Erfahrungen mit Drogenabhängigen. Diese gründen sich auf seine Erfahrungen während seiner gesamten beruflichen Tätigkeit. Der Sachverständige Prof. Dr. Dominiak ist Facharzt für Pharmakologie und Toxikologie sowie für klinische Pharmakologie. Er ist Direktor des Instituts für Pharmakologie der Medizinischen Universität zu Lübeck und hat sich insbesondere in jüngster Zeit intensiv mit Wirkungen von Rauschgiften auseinandergesetzt und beschäftigt. Er hat im Dezember 1991 auf einem Fachkongress von Rechtsmedizinern in Lübeck ein umfassendes Referat zu den toxischen und pharmakologischen Wirkungsweisen von Drogen (auch der Cannabisprodukte) gehalten und dabei die neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse auf diesem Gebiet analysiert und aufgearbeitet.
  2. Aufgrund der Ausführungen der Sachverständigen und unter Berücksichtigung vielfältiger, allgemein zugänglicher Literatur, die mit den Sachverständigen und den Prozessbeteiligten im Termin erörtert worden ist, ist die Kammer zusammenfassend zur Frage der Gefährlichkeit von Alkohol und Cannabisprodukten zu folgenden Feststellungen gekommen:
Im einzelnen ist hierzu folgendes auszuführen:
  1. Wirkungsweisen des Alkohols:

  2.    
  3. Diesen katastrophalen und verheerenden Wirkungen individueller und gesamtgesellschaftlicher Art stehen folgende Wirkungen des Haschischkonsums           gegenüber:

  4.  
  5. Zusammenfassend kann daher festgestellt werden, dass die individuellen und gesamtgesellschaftlichen Wirkungen von Haschisch denkbar gering sind.

  6.  
    1. Das Schweizerische Bundesgericht hat in seiner Entscheidung vom 29. August 1991 (a.a.O., Seite 19) hierzu folgendes festgestellt:

    2. "Nach dem gegenwärtigen Stand der Erkenntnisse lässt sich somit nicht sagen, dass Cannabis geeignet sei, die körperliche und seelische Gesundheit vieler Menschen in eine naheliegende und ernstliche Gefahr zu bringen."
    3. Der Sachverständige Prof. Dr. Dominiak hat erklärt, dass Cannabis nach seiner Kenntnis das Rauschmittel mit den geringsten individüllen und gesamtgesellschaftlichen Wirkungen sei, das es zur Zeit auf der Welt gebe. Binder hat in seinem Aufsatz im Deutschen ärzteblatt (a.a.O., Seite 124) ausgeführt:

    4. "Medizinisch gesehen, dürfte der Genuss von ein bis zwei Joints Marihuana (ein bis zwei Gramm Marihuana, resorbierte THC-Menge 8-16 mg) pro Tag unschädlich sein, zumindest aber weniger schädlich sein, als der tägliche Konsum von Alkohol oder von 20 Zigaretten. Für alle drei Drogen gilt das Prinzip "sola dosis facit venenum" und somit wäre gegen den gelegentlichen Konsum von Marihuana im Grunde genau so wenig einzuwenden wie gegen das gelegentliche Glas Wein oder die gelegentliche Zigarette, Jede Droge im übermass genossen, ist schädlich."
    5. Soweit der exzessive Gebrauch von Cannabisprodukten bei bestimmten Risikogruppen zu bestimmten -nicht ernstlichen- Schädigungen führen kann, ist darauf hinzuweisen; dass dies grundsätzlich für fast alle Substanzen gilt, die der Mensch zu sich nimmt (Zum Problem ,der fehlenden Relation zwischen Extrem- und Normalkonsum aus sozialwissenschaftlicher Sicht vgl. Kreuzer, a.a.O., S. 1312). Auch der exzessive Gebrauch von Zucker kann zu Schädigungen führen. Darüber hinaus haben zahlreiche rezeptpflichtige Schmerz-, Schlaf- und Beruhigungsmittel bei langandaürnden, übermässigen Konsum Sucht und schwere gesundheitliche Schäden mit teils tödlichem Ausgang zur Folge.

    6. Entzugstherapien bei Medikamentenabhängigkeit sind aufwendig. Medikamentenmissbrauch kann auch Psychosen auslösen. Auch nicht rezeptpflichtige Schmerzmittel und sogar Vitamine können bei übermässiger Dosierung zu schweren Gesundheitsschäden führen, Bei Aspirin drohen z.B. Magengeschwüre z.B., wie sie durch die Einnahme von mehr als drei Multivitamin-Tabletten geschehe, überschreitet bei einer Leibesfrucht den Grenzwert und kann zu Fruchtschäden führen.
       
       

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