TEL.: 0228/16-47212 FAX : 0228/16-46962 PRESSEMITTEILUNG NR. 0943/97 Datum: 06.11.1997 Bundesregierung will Schwarzmarkt fuer Cannabissamen eroeffnen Zur heute im Bundeskabinett beschlossenen "Zehnten Verordnung zur Aenderung betaeubungsmittelrechtlicher Vorschriften" erklaert der drogenpolitische Sprecher Rezzo Schlauch: Das mit der 10. Aenderungsverordnung verbundene Verbot des Handels mit Cannabissamen ist ein Schritt in die falsche Richtung. Der bisher nicht strafbare Handel mit Cannabissamen soll, geht es nach dem Willen der Bundesregierung, neuerdings unter Strafe gestellt werden. Die Folge dieser Verordnung wird sein, dass ein weiterer Bereich auf dem Gebiet der Versorgung von Drogenkonsumenten in die Illegalitaet mit den bekannten Folgen der Beschaffungskriminalitaet abgedraengt wird. Wer Hanfsamen zum Eigenanbau braucht, wird sich kuenftig entweder auf dem Schwarzmarkt oder in Holland das Material verschaffen. Die Drogenpolitik der Bundesregierung wird immer mehr von ideologisch motiviertem Aktionismus dominiert. Weil ihr der legale Handel mit Hanfsamen und harmlosen Kifferutensilien ein Dorn im Auge ist, holt die Bundesregierung gleich wieder mit dem Strafrechtshammer zum Rundumschlag aus. Statt vernuenftige suchtreduzierende Gesundheitsvorsorge in der Drogenpolitik zu betreiben, reicht die Bundesregierung damit einmal mehr das Problem an die ohnehin ueberlastete Polizei weiter. Die muss kuenftig auch nach Cannabissamen fahnden. Die Polizei wird in Botanik nachschulen muessen. Die Verordnung schafft obendrein voellige Rechtsunsicherheit, was den Handel mit Hanfsamen zu anderen als Drogenanbauzwecken betrifft. Hanfsamen findet auch als Vogelfutter Verwendung und wird in der Papier- und Textilfaserproduktion gebraucht. Verwirrung stiften duerfte schliesslich auch die Tatsache, dass der Erwerb anderer Produkte wie Schlafmohnsamen oder "Droehn"-Pilzen weiterhin straflos bleibt. Das Strafrecht hat sich bei der Bekaempfung der Drogensucht laengst als voellig ungeeignetes Mittel erwiesen. Mit der Ausweitung der Straftatsbestaende verrennt sich die Bundesregierung weiter in ihre drogenpolitische Sackgasse. Die Legalisierung von Cannabis wuerde die Voraussetzung schaffen, die Maerkte fuer harmlose Drogen wie Cannabis und harte Drogen zu trennen, die Konsumenten nicht in illegale Beschaffung zu draengen, und mit gezielten gesundheitspolitischen Massnahmen die Folgen von Suchterkrankungen zu bekaempfen und Sucht durch praeventive Schritte zu vermindern. Wir erwarten, dass der Bundesrat diesen Teil der Verordnung in seiner Sitzung am 19. Dezember kassieren wird.