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Betreff    : Urteil Bayern/ Fuehrerschein
Datum      : Di 24.06.97, 01:35  (erhalten: 25.06.97)
Groesse    : 1028 Bytes
Pfad       : 242:4700/1!4900/99 1000/1 4700/1
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Hi Jungs und Maedels,
Suedeutsche Zeitung vom 23 Juni 1997:

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in letzter Instanz
geurteilt:
", dass selbst zugestandene oder nachgewiesene Regel- oder
Gewohnheitsmaessigkeit des Cannabiskonsums fuer sich allein nicht
schon geeignet ist, berechtigte Zweifel an der Kraftfahreignung zu
begruenden."
Man hoere und staune :-).
Wie ich dem Artikel entnehme, hatte das Verfahren in der Instanz davor
noch einen anderen Ausgang. Der Bay.VerGerHof hat es ferner als
rechtlich bedenklich eingestuft, wenn Behoerden "ohne konkreten
Hinweis auf das Trennvermoegen" vom Konsumenten durch medizinische
Untersuchungen Aufklaerung darueber verlangen, ob sein Konsum als
regel- oder gewohnheitsmaessig angesehen werden muesse.
(Aktenzeichen: 11 B 96.2359)

Alle Angabe und Zitate aus der SZ. Wenn ich das komplette Urteil habe,
werde ich es posten.