thc-konzentration im blut
-------------------------

allein die feststellung, daß anhand der etwa eine stunde nach dem
haschischkonsum entnommenen blutprobe eine thc-konzentration von
30 ng/ml festgestellt worden ist, kann die überzeugung des Gerichts
von einer dadurch bewirkten absoluten fahruntuechtigkeit nicht
belegen.

das gericht kann sich insoweit nicht auf die ansicht des hinzugezogenen
sachverstaendigen beziehen, der eine absolute fahruntuechtigkleit bereits
bei einer thc-konzentration von 15 ng/ml bejaht, denn insoweit handelt es
sich allein um die - wissenschaftlich nicht gesicherte - pers"nliche
ueberzeugung des sachverstaendigen.

feststellbar ist nach dem derzeitigen stand der wissenschaftlichen
erkenntnisse nach cannabisgenuss lediglich eine relative fahruntuech-
tigkeit des kraftfahrers anhand von beweisanzeichen im einzelfall.

OLG duesseldorf (D), 1. strafsenat, Az.: 5 Ss 27/94 - 16/94 I v. 14.04.94