From: bert@datura.owl.de (Bert Marco Schuldes)
MINI-FAQ: Betaeubungsmittelrechtlicher Status von BTM-haltigen Pflanzen
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Einleitung:
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Weils hier immer wieder zu wuesten Spekulationen ueber den Rechtsstatus von Pflanzen kommt, die Betaeubungsmittel enthalten, schreib ich hier mal eben die wichtigsten Sachen zusammen. Ich bin kein Jurist, aber neben mir liegt das BtMG, ich habe einschlaegige Kommentare zum Thema gelesen und ich hoere einiges.

Zur Betaeubungsmitteldefinition
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Das BtM definiert Betaebungsmittel als die Substanzen, Stoffe, etc., die in den Anlagen des BtMG aufgezaehlt sind. Was da nicht drin steht, ist kein  Betaeubungsmittel.

Zur Sache
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Es gibt zwei Gruppen von Pflanzen:
1. solche, die BtM enthalten, und zusaetzlich als Pflanze in den     Anlagen des
   BtMG aufgezaehlt werden:
   - Schlafmohn (Morphin, Opium)
    - Cannabis   (THC)
    - Erythroxylum-Arten (Cocain)
 
    Besitz, Weitergabe, etc. dieser Pflanzen ist ohne Genehmigung          verboten. (Lasst mich jetzt blos mit Faserhanf zufrieden.)

 2. solche, die BtM enthalten, aber nicht als Pflanze im BtM          aufscheinen:

    Verschiedene Pilze (Psilocybin)
    Verschiedene Kakteen (Mescalin)
    Diverse Tropenpflanzen und Graeser (DMT)
    usw.
 
    Der Besitz dieser Pflanzen, die Weitergabe, etc. sind        uneingeschr„nkt erlaubt.
   Die Verarbeitung dieser Pflanzen ist dann verboten, wenn diese
    Verarbeitung die Gewinnung von Betaeubungsmitteln zum Ziel hat.
 
    Beispiel: Bis vor einigen Jahren konnte man in jedem Blumengesch„ft und auf
    jedem Markt getrocknete Mohnkapseln kaufen. Diese enthielten Morphin.
    Trotzdem war der Handel, der Besitz, ja selbst die Trocknung legal, weil
    sie das Ziel hatten, Rohmaterial fuer Trockenblumengestecke zu liefern.
    Junkies kauften damals die Dinger und machten sich Tees draus. Die Luecke
    ist geschlossen; inzwischen sind nur noch entmorphinisierte Mohnkapseln
    zugelassen.
   Analog ist die Verarbeitung von Pilzen und Kakteen nur dann verboten,
    wenn sie zum Ziel hat, Betaeubungsmittel zu gewinnen. Der reine
    Besitz der lebenden Pflanzen und Pilze ist auf jeden Fall straffrei,
    z.B. praktisch jede Kakteeng„rtnerei fhrt Arten, die Mescalin enthalten.
 
    Wenn man Dich allerdings beim verticken (insb. groesserer Mengen)
    getrockneter Pilze erwischt, und dann eine riesige Zuchtanlage in Deinem
    Keller findet, dann wird das wohl kaum als mildernder Umstand gewertet
    werden.

Alles unklar?
Bert.
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--- Spot 1.3a #1029
 * Origin: Take a trip in a boat on a river called lsd... (2:2432/230.42)