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INFO: Umgang mit Behörden

 

Empfaenger : /FIDO/CANNABIS.GER (all)
Absender   : Hans Angstmann @ 2:244/1429  (Santo Domingo, Rodgau) 
Betreff    : INFO: UMGANG MIT BEHOERDEN 
Datum      : Di 14.03.95, 10:36  (erhalten: 25.12.95) 
Groesse    : 19348 Bytes 
Pfad       : 2:241/215!244/1429 1200 1600 24/999 240/5002 241/215 

Inhalt

Rechte

Anwalt


Wenn irgendwas vorgefallen ist, und Du bist Dir nicht ganz sicher, ob Du Dich richtig verhalten hast, ist es immer besser, einen Anwalt hinzuzuziehen. Dazu zwei Dinge:
Für Bedürftige (Schüler, Student, Arbeitsloser, ...) gibt es einen Rechtsberatungsschein, den man beim Amtsgericht kriegen kann. Einfach hingehen, fragen, drauf bestehen, das funktioniert. Bei mir waren sie sehr nett. Mit diesem Schein darf Dir kein Anwalt mehr als 20,- für eine einmalige Beratung abknüpfen.Bei der Wahl des Anwalts sollte man sehr vorsichtig sein. Ich bin einfach mal durch das Elendsviertel meiner Stadt gestreift und hatte prompt Glück. Ich habe jemand gefunden, die mir die Akteneinsicht mit Beratung, Einstellungsantrag und allem drum und dran für 50,- Mark macht. Andere verlangen für eine Akteneinsicht den Höchstsatz von 300,- Mark, und wenn sie Dir dann noch ein Wort erklären müssen, kommt eine extra Beratungsgebühr dazu. Also: nicht in den Penthäusern der Bankhochhäuser su chen, sondern in den interessanteren Gegenden, es gibt in manchen Gegenden sehr soziale Rechtshelfer. Tja, und wenn Ihr so einen Menschen habt, braucht Ihr diese FAQ eigentlich nicht mehr. Egal.

Vor der Festnahme

Generell gilt! Behörden müssen sich ausweisen. Name und Dienstnummer immer notieren! Ihr müßt angeben: Name/Vorname/Wohnsitz/Geboren(Datum                    und Ort). Sonst nix! Aussage immer verweigern!!!
Nützliche Aussagen nützen einem später noch genauso, schaden kann man sich und anderen aber immer. Keine Statements zur Sache, kein Smalltalk, nix!!
Nichts unterschreiben! Wenn doch, Durchschlag fordern!! Alle konfiszierten Wahren quittieren lassen

Es ist immer von Vorteil, sowohl selbstbewußt als auch höflich zu sein. Und besteht zumindest auf den oben angeführten Rechten, die Bullen scheren sich nämlich einen Dreck drum. Wenn sich plötzlich die Bullen um euch kümmern, fragt zuerst mal, was sie wollen: Jede Vernehmung, Durchsuchung, Festnahme muß begründet wer-
den.

Die Durchsuchung von Personen (102 StPO) beinhaltet die Durchsuchung von Haaren, Achselhöhlen, Körperöffnungen usw. und die zur Person gehörenden Sachen (sie brauchen nicht dein Eigentum zu sein). Frauen können eine weibliche Beamtin verlangen (funktioniert wohl in der Praxis selten). Und noch was ganz wichtiges: Die Polizei hat kein Recht, dich verbindlich vorzuladen. Das dürfen nur Behörden der Justiz. Wenn also ein Brief von der Polizei kommt, du sollst dich dann und dann da und da
einfinden: vergiß es einfach.

Nach der Festnahme

Lassen wir die Gegenseite sprechen: Die Festnahme bzw. die vorläufige Festnahme stellt eine Zwansmaßnahme dar, die, im Unterschied zum sog. "Anhalten" oder "kurzfristigen Festhalten" (Beispiel: Personenkontrolle, vgl. dort), nur gegen Verdächtige angewandt werden darf.
Die Festnahme bedarf des schriftlichen Haft- oder Unterbringungs befehls eines Richters, während die vorläufige Festnahme auch dann erfolgen kann, "wenn die Voraussetzungen für einen Haft- oder Unterbringungsbefehl gegeben sind". Zur Klärung: Was in szeneüblichem Jargon die "Festnahme" ist, bleibt streng juristisch eine "vorläufige". Der Vorgang, der uns von "Verhaftung" sprechen läßt ist demgegenüber eine "Festnahme auf Grundlage eines richterlichen Haftbefehls". Alle Klarheiten beseitigt? Gut.
In diesem Punkt hier geht es um die "vorläufige Festnahme", nicht um die Frage eines wann und wie eines Haftbefehls. Lassen wir im Folgenden das "vorläufig" weg, geschieht es der Einfachheit halber. Neben Polizeibeamten ist im šbribgen jede Privatperson beim Ertappen von Verdächtigen auf frischer Tat zur Festnahme berechtigt. Die Festnahme erfolgt - wir lassen immer noch die Gegenseite sprechen - durch die Erklärung derselbigen durch den Beamten. Der sog. "unmittelbare Zwang setzt demnach erst dann ein, wenn "die Person sich der Festnahme zu entziehen sucht". Die Zwangsmittel entsprechen der Palette des polizeilichen Waffenarsenals (und ihre Anwendungsbestimmungen) von der körperlichen Gewalt über Schlagstock, Pferde, Wasserwerfer bis hin zu Sprengstoff, Maschinengewehren und Handgranaten (Noch jenseits des "finalen Rettungsschusses").
Ein weiterer Scherz: "Unmittelbarer Zwang ist vor seiner Anwendung anzudrohen - es sei denn die Umstände lassen die Androhung nicht zu." Die vorläufige Festnahme erfolgt im Rahmen präventiver (Gefahrenabwehr) oder repressiver (Strafverfolgung) polizeilicher Tätigkeit. Mögliche Begründungen sind: Gefahr im Verzug, Bestehen von
Haftgrund, dringender Tatverdacht. Festnahme kann erfolgen zum Zwecke der Personalienfeststellung, des Schutzes des/r BetroffenenIn vor sich selbst, der Rückführung Minderjähriger oder Haftentflohener und des Platzverweises (Demos).

Maßnahmen bei laufendem Verfahren

Führerschein

Die Polizei droht manchmal damit, eine BtMG-Sache an die Führerscheinstelle weiterzugeben (damit meinen sie wohl das Landratsamt). Dazu gibt es ein Urteil aus Karlsruhe. Ich gebe das hier stark verkürzt aus der Neuen Juristischen Wochenschrift 1993, Heft 37 wieder:

Beschl. v. 24.6.1993 - 1 BvR 689/92
Zum Sachverhalt: Der Beschuldigte wurde spät abends auf einem abgelegenen Parkplatz mit einem weiteren Mann festgenommen, weil er eine geringe Menge Haschisch bei sich hatte und zugab, bereits eine weitere kleine Menge konsumiert zu haben. Im Verlauf des Verfahrens wurde von ihm verlangt, ein psychologisches Gutachten über seine Fahrtauglichkeit einzuholen und dieses vorzulegen, bei Nichtbefolgen drohe im der Führerscheinentzug. Es kam zu einer erfolgreichen Verfassungsklage. Aus der Begründung sind eigentlich nur zwei Dinge wirklich interessant:

  1. Das Einholen eines psychologischen Gutachtens ist ein Eingriff in die Intimsphäre eines Menschen und muß daher sehr gute Gründe haben. Das einmalige Auffallen mit 0,5g Haschisch reicht nicht aus. Ausserdem wäre es viel einfacher und stichhaltiger gewesen, ein Drogenscreening durchzufüh ren, um die Konsumgewohnheiten des Beschuldigten zu ermitteln, was weniger persönlich gewesen wäre.
  2. Dem B. konnte nicht nachgewiesen werden, daß er in berauschtem Zustand ein Kraftfahrzeug lenkte. Auch die Idee mit den Flashbacks ist nicht so grandios, da diese spätestens nach einem halben Jahr(*), sehr wahrscheinlich früher, nicht mehr auftreten (das bezieht sich auf den konkreten Fall, der sich wohl sehr lange hinzog). Kurz und gut: B kann nicht nachgewiesen werden, daß er bekifft gefahren ist, also darf er auch keine Probleme mit seinem Landratsamt kriegen.

    (*) meiner Meinung nach gibt es keine Cannabis-Flashbacks, die sich irgend wie auf die Reaktionsfähigkeit ausüben, genausowenig wie ein Joint den Konsument für eine Woche fahruntauglich macht. Egal, so stehts eben in der NJW...

Soweit das Urteil mit Begründung. Leider ist das eben auf einen sehr konkreten Fall zugeschnitten, und manche Leute werden eben auch erwischt, wenn sie mehr Dreck am Stecken haben. Ich glaube aber trotzdem, daß für diesen Haufen Rauch eigentlich ziemlich wenig Feuer dahintersteckt. Das zeigt schon die Tatsache, daß sie nicht screenen, was billiger und sicherer wäre, sondern einen Psychopathen aus Dir machen, da entsteht einfach mehr Druck und Angst und Abschreckung.
Also Klartext: Wenn Du fährst, angehalten wirst, und Dir dann irgendjemand nachweist, daß Du bekifft bist, oder wenn Du Führerschein und Auto hast, und Dir jemand nachweist, daß Du Gewohnheitskonsument bist: Anwalt. Hier wird's nämlich immerhin spannend. Wenn Du zum ersten mal erwischt wirst, abstreiten kannst, daß Du
Auto gefahren bist oder (noch besser!), daß Du unter Drogen stehst, kann kaum etwas passieren. Weder Gutachten noch Screening. In dem Fall erst mal abwarten, was strafrechtlich passiert.

Adressen

Quelle: "Durch die Wüste", Autoren aus Anti-Repressionsgruppen

Die nachfolgenden Adressen sollen einen Überblock über Gruppen geben, die sich mit Repression beschäftigen. Die Gruppen wurden nicht nach ihrem politischen Selbstverständnis ausgesucht, sondern nach ihrem Themenschwerpunkt. Außerdem haben wir noch die Adressen der Infoläden abgedruckt. Diese sollen euch vor allem in den Städten, in denen keine Anti-Repressionsgruppen existieren, aber natürlich auch bei allen anderen wichtigen Dingen, weiterhelfen.

               Ermittlungsausschüsse / Bunte Hilfen

EA Aachen, c/o Ökozentrum, Charlottenstr. 6, Aachen, 0241-508732
EA Berlin, Gneisenaustr. 2a, Berlin 61, 030-6922222
EA Bielefeld, c/o Umweltzentrum, August Bebelstr., Bielefeld
EA Bochum, c/o Infoladen, Kohlenstr. 7, Bochum
EA Bonn, c/o Barbara Jung, Wilhelmstr. 3, Bonn 1
EA Braunschweig, c/ol Guten Morgen Buchladen, Geysostr. 9, Braunschweig
EA Bremen, c/o Eine Welt Laden, Buchstr. 14/15, Bremen, 0421-326023
Bunte Hilfe Darmstadt, Wilhelm Leuschner Str. 39, Darmstadt, 06151-20480
Bunte Hilfe Frankfurt, c/o Club Voltaire, Kleine Hochstr. 5, Frankfurt,
069-283948
EA Freiburg, c/o Buchladen Jos Fritz, Wilhelmstr. 15, Freiburg, 0761-26877
EA Fulda, c/o Friedensbüro Osthessen, Friedrichstr. 24, Fulda, 0661-21795
Bunte Hilfen Gießen, Infoladen, Südanlage 20, Gießen
EA Gorleben, Dangenstorf, Nr. 36, 05883-1241
EA Hamburg, c/o Schwarzmarkt, Paulinenstr. Hamburg
Bunte Hilfe Hanau, c/o Verein Bürgertreff im Brücknekopf, Wilhelmstr. 15a,
Hanau
EA Hannover, c/o Freundeskreis Mafalda, Stärkestr. 15, Hannover
EA Kassel, c/o Umweltzentrum, Elfbuchenstr. 18, Kassel, 0561-775307
EA Kiel, c/o Buchladen Zapata, Jungefernsteg 27, Kiel, 0431-93639
Bunte Hilfe Marburg, c/o Buchladen Roter Stern, Am Grün 28, Marburg
EA München, c/o Infoladen, Breisacher Str. 12, München, 089-4489638
EA Münster, c/o Umweltzentrum, Scharnhorststr. 57, Münster, 0251-521112
Bunte Hilfe Nordbayern, c/o Kuro, Rothenburger Str. 106, Nürnberg
Bunte Hilfe Ravensburg, Postfach 2029, Ravensburg
EA Wackersdorf, c/o Infobüro Freies Wackerland, Altenschwand 92,
Bodenw"hr, 09434-3368

                               Infoläden
Günther Sare Haus, Zollernstr. 19, Aachen
Infoladen Restrisiko, Südenmauer11, Ahlen
Infoladen Lunte, Weisestr. Berlin 44
Infoladen, Sparstr. 21, Berlin 65
Papiertiger, Cuvrystr. 25, Berlin 36
Kopierladen, Manteuffelstr. 99, Berlin 36
Infoladen Anschlag, Heeperstr. 132, Bielefeld
Infoladen Bochum, Kohlenstr. 7, Bochum
Infoladen Bonn, c/o Freakel Brothers, Eilertbahnhof, Bonn
Infoladen, c/o Erwerbslosenverein, Braunschweig
BBA Infoladen, St. Pauli Str. 10/11, Bremen
Infoladen Wirtschaftswunder, Frankfurterstr. 70, Darmstadt
Antiatombüro, Am Oelpfad 27, Dortmund
Avanti, Enschederstr. 16, Dormund
Info-Cafe "Nix da", Kiefernstr. 23, Düsseldorf
Infoladen Zündstoff, Emmastr. 9, Duisburg
Durutti Buchladen, Maisstr. 3, Fürth
Trotzalledem Inizentrum, AG Besser Leben, Weberstr. 69, Gelsenkirchen
Infoladen, Südanlage 20, Giessen
Juzi Zentrum, c/o Buchladen Rote Straße, Rote Str. 10, G"ttingen
Schwarzmarkt, im kleinen Schäferkamp 46, Hamburg 4
St"rtebecker Zentrum, Bernhard Nocht Str. 16, Hamburg
IUH, Nähefartsweg 5, Hanau-Steinhein
Infoladen Kornstraße, Kornstr. 28/30 Hannover 1
Infoladen, Fischergasse 6, Heidelberg
Umweltzentrum, Elfbuchenstr. 18, Kassel
Infoladen Köln, c/o Der andere Buchladen, Glasstr. 80, K"ln 30
Aragon Buchhandlung, Hombergerstr. 30, Moers
Infoladen, Breisacherstr. 12, München 80
Gruppe 2, Sommerstr. 26, München 90
Umweltzentrum, Scharnhorststr. 578, Münster
Komm, Königstr. 93, Nürnberg
Infolagen, c/o Cafe Anderland, Bücktotstr. 61, Oberhausen
Infoladen OF, Zentrum III, Frankfurter Str. 63, Offenbach
Infocafe im Alhambra, Hermannstr. 83, Oldenburg
BIWAK Büro, Engelburger Gasse 12, Regensburg
Anti WAA Büro, Alte Feuerwache, Am Landwehrplatz, Saarbrücken
Casino, M"rikestr., Stuttgart
Anti WAA Büro, Postfach 1145/Sandstr. 1, Schwandorf
Infobüro Freies Wackerland, Altenschwand 91, Bodenw"hr
Infoladen Witten, Eberstr. 13, Witten
AG Freie Medien, c/o Autonomes Zentrum, Uellendahlerstr. 6a, Wuppertal

Literatur

(Link zu Amazon, ein Kauf unterstützt Just say KNOW!)

Alles Unter Verschluss, AStA Frankfurt, Druckladen
Autorenkollektiv, Rechtsratgeber für Demonstranten, Extrabuch Verlag
Albrecht Bühl, Die Rechte der Verdächtigten und Angeklagten, Beltz Bibliothek
K.Eschen, S.Plogstedt, R.Sami, V.Serge, Wie man gegen Polizei und Justiz die Nerven behält, Rothbuch Verlag Berlin (antiqu.)
Bölsche, Jochen; Der Weg in den Überwachungsstaat

Dank an

"Durch die Wüste", Autoren aus Anti-Repressionsgruppen hab ich viel draus abgetippt...
Peter Oliver Putz (p.putz@link-m.muc.de)
Bert Marco Schuldes (bert@hit.sb.sub.de)

ciao! Viel Erfolg!
Matthias Fischmann (matze@redlite.saar.de)

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 * Origin: [CANNABIS.GER]...keep informed! get it at... (2:244/1429)


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